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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mayr - Schulmöbel Gesellschaft m.b.H.

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1. Allgemeines:

Die gegenständlichen AGB´s sind die rechtsgültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens mit Stand vom Jänner 2020, diese Bestimmungen treten anstelle jeglicher bisher geltenden Bestimmungen und ersetzen diese vollumfänglich:

Mayr - Schulmöbel Gesellschaft m.b-H. (MSG)
FN 101563h
Mühldorf 2
4644 Scharnstein
Österreich

Es wird festgehalten, dass elektronische Übermittlungen, sowie Übermittlungen per Fax, das Schriftformerfordernis erfüllen, und von der MSG anerkannt werden.
Eingaben an MSG erfolgen an die oben angeführte Postadresse.

Elektronische Eingaben haben ausschließlich an nachfolgende Emailadresse zu erfolgen office@mayrschulmoebel.at, Eingaben wie Eingangsrechnungen und Gutschriften von Lieferanten sind an rechnung@mayrschulmoebel.at zu übermitteln, mit der Wirkung, dass diese als zugestellt gelten. Sollte eine alternative Emailadresse bekannt gegeben werden, so wird diese ausdrücklich in einem detaillierten Auftragsschreiben zur Kenntnis gebracht, und gilt somit als anerkannte Zustelladresse.

2. Geltungsbereich:

Angebote, Aufträge, Verkäufe, Lieferungen bzw. gesamthaft Vertragsabschlüsse, zwischen den Parteien kommen ausschließlich schriftlich zustande, dies unter zwingender Anwendung der gegenständlichen AGB´s.

Ergänzungen und oder Abänderungen, auch wenn nur geringfügig bedürfen zu ihrer Rechtskraft, der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung hierüber sowie die ausdrückliche schriftliche Bestätigung derselben. Mündliche Nebenabreden sind nicht rechtsgültig, diese bedürfen zur Rechtskraft, dass Erfordernis der zwingenden Schriftlichkeit und Bestätigung derselben.

Die AGB´s gelten mit ordnungsgemäßer Auftragserteilung als vollumfänglich zur Kenntnis genommen und ausdrücklich vollinhaltlich anerkannt, dies unabhängig davon, ob Bestellungen mit eigenen und fremden Formularen erfolgen.

Unsere vollständigen AGB´s in ihrer jeweiligen aktuell gültigen Fassung sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der MSG unter www.mayrschulmoebel.at jederzeit frei abrufbar, und können dahingehend verarbeitet werden, dass diese in ausgabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und oder sonstige Vertragsbedingungen von Kunden werden ausdrücklich widersprochen und kommen nicht zur Anwendung. Bei abweichenden individuellen Vereinbarungen, welche ausdrücklich dem Schriftformerfordernis zu entsprechen haben, gilt bei Widerspruch in jeden Fall die Vorrangigkeit der gegenständlichen AGB´s der MSG.

Es wird festgehalten das die gegenständlichen AGB´s für öffentliche Auftraggeber im Zuge von öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren nur insoweit rechtskräftig zur Anwendung gelangen, wenn diese den Auftragsbedingungen des Auftraggebers nicht widersprechen.

3. Angebote:

Jegliche Angebote der MSG sind in all Ihren Bestandteilen freibleibend und unverbindlich, wenn und insoweit diese nicht ausdrücklich schriftlich in Teilen oder im Ganzen für verbindlich für einen definierten Zeitraum erklärt wurden.

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten, und sonstiger Informationen über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen in Veranschaulichungsmaterial welcher Art und Medium auch immer, bilden lediglich unverbindliche Richtwerte ab. Eine verbindliche Rechtswirkung entfalten diese ausdrücklich und ausschließlich nur dann, wenn diese schriftlich sowie bezugnehmend im Sinne eines gültigen Vertragsabschlusses in Rechtskraft erhoben werden.

Preise sind stets freibleibend Netto, exklusive Mehrwertsteuer ab Werk. Anderweitige Vereinbarungen wie zB frei Haus, inklusive Montage sind ausdrücklich schriftlich im Auftrag zu vereinbaren und zu bestätigen.

Die MSG ist ermächtigt Preiserhöhungen bei ungewöhnlichen Ereignissen, exemplarische jedoch nicht abschließend, erhöhte Lohn- bzw. Materialkosten, Währungsschwankungen, geänderte Rechtslage, geänderte Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, geänderte Konditionen welcher Art auch immer bei Lieferanten und sonstigen Zulieferern, aber auch exemplarische Ereignisse wie Sanktionen, Krieg (konventionell – Cyber – Handel - Terrorismus..), sonstige kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Streik..; diesen geänderten Umständen anzupassen, und dies auch in dem Fall für den ein Festpreis vereinbart wurde. Der Auftraggeber erkennt diese Preiserhöhungen aus den genannten Fällen ausdrücklich an.

Offensichtliche Irrtümer, unteranderem auch solche Irrtümer welche bereits in unseren Angebotsunterlagen enthalten waren, berechtigen die MSG im freien Ermessen der etwaigen Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Richtigstellung der vereinbarten Preise bei fortführender Vertragserfüllung.

Für den Fall von Preisangaben in einer Fremdwährung, wird dem Angebot ein Kalkulationswechselkurs zugrunde gelegt auf Basis des tatsächlichen EURO-Wertes des Auftrages. Allfällige Mehrkosten, die sich bis zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung tatsächlich ergeben, sind vollumfänglich vom Auftraggeber zu tragen.

4. Auftrag:

Nach Abstimmung und erfolgter Auftragsklarheit, erfolgt von Seiten MSG eine detaillierte Auftragsbestätigung inklusive allfälliger eingeplanter Liefertermine, welche an den Auftraggeber übermittelt wird. Aufträge gelten erst mit der schriftlich erteilten und von MSG übermittelten Auftragsbestätigung als rechtsgültig geschlossen.

MSG behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, dies selbst dann, wenn ein stets freibleibendes Angebot seitens MSG erstellt wurde.

In Teilleistungen durchgeführte Lieferungen für ein bestimmtes Auftragsprojekt, selbst wenn dieses auch in verschiedenen Perioden abgerechnet wird, gelten als ein Gesamtauftrag.

5. Lieferung:

Lieferungen erfolgen zum vereinbarten Termin im Rahmen unserer Auslieferungsfahrten. Es wird festgehalten, dass Teillieferungen zulässig sind. MSG kann Terminlieferungen nur insoweit gewährleisten, als auch etwaige Lieferanten die gestellten Terminlieferungen einhalten und den vereinbarten Terminablauf nicht verzögern oder sonstige unerwartete Ereignisse eintreten, welche eine Verzögerung hervorrufen.

Dahingehend kann für eine rechtzeitige Lieferung keine Gewähr geleistet werden. Der Versand erfolgt stets zu Lasten, Risiko und Gefahr des Auftraggebers, Lieferung ab Werk. Wird die Ware durch den Auftraggeber abgeholt, so geht Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Beschädigung ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung über.

Verspätete Lieferungen begründen für den Auftraggeber nur dann ein etwaiges Recht auf Rücktritt vom Vertrag und oder Schadenersatz, wenn eine derartige Lieferverzögerung von MSG grob fahrlässig verursacht worden ist. Für die Lieferung ist die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW´s vorausgesetzt und die Möglichkeit durch den Auftraggeber zu schaffen und zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass die vorgesehenen Räumlichkeiten zum Zeitpunkt der Anlieferung und Montage bauseits fertiggestellt sind, sodass eine einwandfreie Lieferung und Montage gewährleistet ist.

Sonderzustellungen führt MSG soweit als möglich gegen Verrechnung der angefallenen Mehrkosten durch.

6. Verzug:

Sollte unsere Anlieferung bzw. Montage ohne Ankündigung (mind. 10 Werktage vor dem vereinbarten Liefer- und Montagetermin) verwehrt werden, werden die Anfahrtsund Abfahrtskosten an den Auftraggeber weiterverrechnet.

Scheitert die Auslieferung exemplarisch jedoch nicht ausschließlich infolge fehlender Zufahrtsmöglichkeit, fehlender Transportmöglichkeiten innerhalb der Räumlichkeiten, fehlender bauseitigen Fertigstellung der Räumlichkeiten, so hat der Auftraggeber der MSG einen versperrbaren Lagerraum kostenlos zur Verfügung zu stellen, sodass die Lieferung entsprechend gesichert zwischengelagert werden kann.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass mit Zwischenlagerung die Leistung als vom Auftraggeber übernommen gilt. Ist der Auftraggeber nicht im Stande für adäquaten Lagerraum zu Sorgen, so wird ihm dieser auf eigene Kosten und Gefahr des Liefergegenstandes zur Verfügung und in Rechnung gestellt. Auch in diesem Fall gilt die Einlagerung als Übernahme durch den Auftraggeber.

Des Weiteren gilt, hat der Auftraggeber die Leistung nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgter Nachfristsetzung berechtigt, die Leistung wie ausgeführt einzulagern. Bei Einlagerung in einem Lagerraum, welcher nicht vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, verrechnen wir die tatsächlich angefallenen Lagergebühren zuzüglich interner Aufwendungen pro angefallenem Kalendertag.

7. Leistungsabweichung:

Die MSG verweist ausdrücklich auf den Umstand und das Recht, dass geringfügige und oder sonstige zumutbare Änderungen bzw. Leistungsabweichungen im Zuge der Leistungserbringung rechtens sind und von dem Auftraggeber ausdrücklich bestätigt wird, dass diese potenziellen Änderungen von dem Auftraggeber in Kenntnis der Sachund Rechtslage genehmigt wurden. Diese Genehmigung wird mit Auftragsübermittlung bestätigt.

Als Leistungsabweichung gelten insbesondere exemplarisch aber nicht ausschließlich, bedingte Abweichungen der Sache selbst, wie unteranderem Maße, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur etc.

Bei Vorliegen von etwaigen geringfügigen und oder zumutbaren Leistungsabweichungen, sowie bei Vorliegen etwaiger offensichtlicher Mängel berechtigt dies nicht die Verweigerung der Übernahme der Leistung. Die Leistung ist zu übernehmen.

Aus dem Umstand der geringfügigen bzw. und oder sonstiger Leistungsabweichung erwächst dem Auftraggeber keinerlei Recht auf Abgeltung welcher Art auch immer. Es wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass Ansprüche welcher Art auch immer, aus diesem Titel nicht statthaft sind, und die MSG vollumfänglich schad- und klaglos zu halten ist.

8. Gewährleistung:

Soweit in den AGB´s sowie sonstigen Vereinbarungen keine weitergehenden Ansprüche schriftlich vereinbart wurden, leisten wir Gewähr für unsere Leistung im Sinne der gesetzlich zwingenden Normen sowie den hier gegenständlichen AGB´s der MSG.

Der Auftraggeber kann sich auf Gewährleistung berufen, wenn er beweist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Lieferung vorhanden war, und wenn dieser Mangel der MSG unverzüglich in ausreichender schriftlicher sowie fotodokumentierter Form uns binnen Frist zur Kenntnis gebracht wurde. Die Frist hierfür beträgt längstens 3 Werktage, nach Übernahme der Lieferung / Leistung, gemäß den Bestimmungen der gegenständlichen AGB´s, dies bei sonstigem Verlust des Gewährleistungs-, Irrtums-, und Schadenersatzanspruches (insbesondere des Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden).

Wenn gesetzlich nicht zwingend anders bestimmt, beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate mit dem Tag der Abnahme, bzw. mit der Lieferung ab Werk. Bei Vorliegen von offensichtlichen Mängeln ist der Auftraggeber nicht berechtigt die Übernahme der Leistung zu verweigern. Die Leistung ist zu übernehmen, und im Zuge der ordnungsgemäßen Reklamation ab zu handeln.

Die Parteien haben prioritär das Recht auf Verbesserung bzw. Austausch. Ist dies für die MSG unmöglich bzw. stellt dies für diese einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen sowie tatsächlichen Aufwand dar, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung begehren.

Von der Wandlung ausgeschlossen sind geringfügige Mängel. Die Behebung allfälliger Mängel verlängert die Gewährleistungsfrist und etwaige Garantiefristen nicht. Nicht umfasst von der Gewährleistung sind etwaige frustrierte Aufwendungen.

Die Gewährleistung erlischt, sobald am Liefergegenstand Eingriffe welcher Art auch immer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der MSG erfolgten. Etwaig festgestellte Mängel, berechtigen nicht zum teilweisen oder gänzlichen Zurückbehalt des Kaufpreises.

Für spezielle Leistungen, welche auf Sonderwunsch und im Auftrag des Auftraggebers erfolgten, und von der MSG nicht selbst erzeugt wurden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Garantien bzw. abgetretenen Ansprüche der Lieferanten an die MSG, selbst dann wenn diese mit der Leistung der MSG verbunden wurden oder sonst wie auch immer Verwendung in unserer Leistungserbringung fanden.

Es wird festgehalten, dass Regressansprüche gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen sind.

9. Reklamation

Nach ordnungsgemäßer unverzüglicher Mängelerhebung im Sinne der gegenständlichen AGB´s der MSG, ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich, spätestens jedoch binnen Frist von 3 Tagen mit der MSG schriftlich in Kontakt zu treten. Unter Bekanntgabe von Art, Umfang sowie ausführlich dokumentierter Beschreibung sowie Fotodokumentation des Mangels wird die eingereichte Reklamation von MSG bearbeitet.

Umtausch und Rücksendungen sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Freigabe der Geschäftsleitung der MSG möglich. Etwaige anfallende Mehrkosten, Mehrspesen, sowie allfällige Manipulationsgebühren werden in Rechnung gestellt.

Kostenersatz ist mit der Höhe des Warenwertes, erbrachten Leistungswertes begrenzt, darüberhinausgehende Ansprüche werden nicht anerkannt. Sonderanfertigungen sowie Sonderbestellungen sind von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.

Für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10% des gesamten Auftragswertes zu bezahlen. Weiters werden dem Auftraggeber alle entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Sind Leistungen bereits gebraucht und oder benutzt worden, so sind diese von der Rückabwicklung ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Schadenersatz:

Es wird festgehalten, dass der Auftraggeber ausschließlich Schadenersatz zusteht, insoweit der MSG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bewiesen werden kann. Für Schäden an Personen gilt der Ersatz schon bei leichter Fahrlässigkeit.

Den Auftraggeber trifft vollumfänglich eine zumutbare und ihm seinen Möglichkeiten angepasste Schadensminderungspflicht. Für etwaige Folgeschäden ist die Haftung vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 3 Jahre, ab dem Zeitpunkt der Gefahrenübertragung, Übernahme.

Bei etwaigen Schäden die nach dem PHG – Produkthaftgesetz zu ersetzen wären, ist die Haftung mit der zwingend gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich begrenzt. Jeglicher Rückgriffsanspruch gemäß § 12 PHG ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die in diesen AGB´s enthaltenen Bestimmungen sowie sonstige parteiliche Vereinbarungen gelten auch für den Fall, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.

11. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, inklusive aller allfälligen angefallenen Zinsen, Nebenkosten und sonstiger Spesen, im alleinigen Eigentum der MSG. Der Kunde nimmt diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt diesen mit Vertragsabschluss bzw. mit Übermittlung der Auftragsbestätigung für rechtskräftig angenommen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann, wenn alle Forderungen aus dem Gesamtauftrag vollumfänglich beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt ist über unseren Wunsch hin, ausdrücklich auf den ausgelieferten Waren kenntlich zu machen.

Sämtliche gegen Dritte bestehende Forderungen des Auftraggebers, soweit diese zufolge Weiterveräußerungen oder Verarbeitungen unserer Waren entstanden sind, gelten bis zur Erfüllung unserer Gesamtforderungen seitens des Auftraggebers an uns unwiderruflich abgetreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei sonstiger Schadenersatzpflicht, den Dritten von dieser Abtretung entsprechend zu benachrichtigen und ihn anzuweisen, an uns Zahlung zu leisten. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen, sowie auf Lieferscheinen, Fakturen und dergleichen, und sohin dem Abnehmer eindeutig kenntlich zu machen. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingegangenen Verkaufserlöse abzusondern, und hat der Auftraggeber diese nur in seinem Namen inne. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, auf das Eigentum der MSG ausdrücklich hinzuweisen und uns hierüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr der Verschlechterung und oder des Untergangs.

Bei Verarbeitung im Sinne von Verbindung bzw. Vermischung mit anderen Waren welche nicht im Eigentum der MSG stehen, gelten die Bestimmungen des § 415 ABGB.

12. Rechnung:

Die MSG behält sich ausdrücklich das Recht vor, sämtliche Rechnungen auf elektronischem Wege an die letzte bekannt gegebene Kontaktadresse des Auftraggebers zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet jedwede Änderung unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Eine postalische Versendung der Rechnung findet nicht statt.

Es obliegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine einwandfreie Übermittlung der Rechnungen auf elektronischem Wege zu gewährleisten, sowie für die interne Verarbeitung sich eines adäquaten Schutzniveaus zu bedienen. Mit Absendung der Nachricht gilt diese als übermittelt. Etwaig automatisierte Abwesenheitsnotizen werden nicht berücksichtigt.

13. Zahlung:

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Scharnstein, Österreich. All unsere Preisangaben verstehen sich netto ab Werk in EURO, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer in Ihrer gesetzlichen Höhe.

Zahlungen haben ausschließlich auf eines der durch MSG bekannt gemachtes Konto mittels Überweisung zu erfolgen. Ein Inkasso in bar durch etwaige Außendienstmitarbeiter ist nicht statthaft, und entfaltet keine schuldbefreiende Wirkung. Schuldbefreiend sind ausschließlich Zahlungen durch Überweisung auf das namhaft gemachte Konto der MSG. Zahlungen haben soweit nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug und spesenfrei bei Rechnungserhalt zu erfolgen. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wenn der Auftraggeber auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern den gesamten Skontoabzug im Sinne des gesamten Auftrages. Das heißt für alle bereits geleisteten und oder erst zu leistenden Zahlungen. Zahlungen gelten erst mit bankenmäßigem Eingang auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir in jedem Fall berechtigt, auch wenn unverschuldet, Verzugszinsen bis zur gesetzlichen Höhe gemäß UGB, sowie alle angelaufenen Spesen und Kosten zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt zumindest 6 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten und oder Zahlungsstörungen auf Seiten des Auftraggebers tritt in jedem Fall bedingungslos der Terminverlust der Zahlung ein, und werden diese sohin mit sofortiger Wirkung fällig gestellt, dies gilt auch für etwaig übergebene Akzepte.

Exemplarisch jedoch nicht ausschließlich stellen solche Zahlungsschwierigkeiten und oder Zahlungsstörungen wie folgt dar;

  • Verfristung der zweiten Mahnung allfälliger offener Forderungen samt Zinsen und Spesen
  • Exekutionsführung eines Dritten gegen den Auftraggeber
  • ein Konkurs- oder Ausgleichsantrag bei Gericht gegen den Auftraggeber gestellt wurde, oder ein solcher mangels Masse abgewiesen, oder ein Verfahren bereits anhängig ist.
  • der Auftraggeber um ein außergerichtliches Moratorium ansucht – exemplarisch prätorischer Vergleich.

In den angeführten, jedoch nicht ausschließlichen Fällen gelten jegliche gewährten Sondervereinbarungen, wie zB. Rabatte, Nachlässe, Ratenvereinbarungen, Stundungen etc. ex tunc aufgehoben.

Der Auftraggeber haftet bei qualifiziertem Zahlungsverzug neben den Zinsen und Spesen für Bearbeitung und Inkasso, auch für jegliche Kosten des Einschreitens unserer rechtsfreundlichen Vertretung zur Betreibung unserer Ansprüche. Verfristung bzw. generelle Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Des Weiteren sind wir berechtigt Vorauszahlungen und oder Sicherstellungen zu verlangen, sowie ohne Setzung einer etwaigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei etwaig bereits gelieferten Waren sind diese im Sinne des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftraggeber vollumfänglich zurückzustellen, sowie hat dieser Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Leistungen und Lieferungen an die MSG zu leisten, sowie zum Ersatz sonstiger frustrierter Aufwendungen. Bei noch nicht gelieferter Ware ist die MSG berechtigt einen entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.

Die Aufrechnung des Auftraggebers jeglicher Forderungen gegen Forderungen der MSG sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenforderungen müssen zwingend abschließend gerichtlich festgestellt sein.

14. Rücktritt:

Die MSG ist unbeschadet sonstiger vertraglicher und oder gesetzlicher Rechte, jedenfalls exemplarischen jedoch nicht ausschließlichen Fällen gemäß den Beispielen in Punkt 13 der gegenständlichen AGB´s zum sofortigen Rücktritt vom Vertrage berechtigt, mit den daraus sich ergebenden Rechtsfolgen.

Der MSG steht es weiters zu bei Irrtümern in der Kalkulation des Angebotes, sowie wesentlichen Irrtümern in der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten, sowie den Vertrag zu den geänderten, und oder berichtigten Konditionen zu erfüllen. Dem Auftraggeber entstehen daraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche. MSG ist auf Basis des Irrtums vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

15. Datenschutz:

Wir verweisen auf die Bestimmungen des Datenschutzes sowie unsere diesbezügliche Datenschutzinformation, welche detaillierte Informationen der Datenanwendung in unserem Unternehmen erläutert.

Wir erlauben uns den Verweis, dass im Zuge der Bearbeitung vorvertraglicher bzw. vertraglicher Verpflichtungen die MSG Daten automationsunterstützt verarbeiten und speichert.

Die Rechtmäßigkeit der Datenanwendung ist durch die DSGVO legitimiert, im konkreten durch die Art. 6 DSGVO ff. Bitte finden Sie unsere Datenschutzinformation für weiterführende Informationen unter www.mayrschulmoebel.at zu ihrer geschätzten Einsichtnahme.

16. Urheberrecht:

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die übermittelten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumenten, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Bildaufnahmen, bzw. jegliche Form der zur Verfügung gestellten Daten, Informationen, und oder sonstiger Gegenstände urheberrechtlich geschützt sind und im alleinigen Eigentum der MSG stehen.

Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Bearbeitung, Verarbeitung, der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege, durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, ausschließlich der MSG vorbehalten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, während und auch nach der Durchführung etwaiger Geschäftsbeziehungen, Aufträge, und dgl. oder der Beendigung oder Aufhebung derselbigen zur ausdrücklichen Geheimhaltung von jeglichen Daten, Informationen und oder sonstigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der MSG, streng vertraulich zu behandeln, und diese vertrauliche Behandlung bzw. Geheimhaltung durch seine Mitarbeiter, sowie allfällige sonstige Dritte, in zielführender und ausreichender Form sicherzustellen.

Diese Verpflichtung gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt. Die Verpflichtung der Vertraulichkeit, gilt unabhängig und uneingeschränkt mit Übermittlung der Daten und oder Informationen welcher Art auch immer. Die Verpflichtung der Vertraulichkeit, ist von den Parteien auch gegenüber den mit dem Ihm verbundenen Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften) in vollem Umfang zu überbinden, und die Einhaltung in zielführender und ausreichender Form sicherzustellen und zu gewährleisten.

Die MSG behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit allfällige Daten und oder sonstige Informationen welcher Art auch immer, nach einer höheren Geheimhaltungskategorie zu klassifizieren. Ein ausdrückliches Erfordernis der Klassifizierung von Daten und oder sonstigen Informationen welcher Art auch immer ist nicht gegeben.

Die widerrechtliche Weitergabe der Daten und oder Informationen welcher Art auch immer, wie unteranderem aber nicht ausschließlich überlassene Muster, Modelle, Zeichnungen, Skizzen, Werkzeuge, Formen und sonstige Behelfe sowie alle übrigen Unterlagen durch die Parteien ist unzulässig, es sei denn die MSG hat hierzu ausdrücklich schriftlich eine Freigabe erteilt und diese gesondert bestätigt.

Des Weiteren ist eine nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zweckfremde Verwendung unzulässig und ausdrücklich untersagt (exemplarisch jedoch nicht ausschließlich sei hier angeführt – Werbezwecke, Werknutzungsrechte, Verwertungsrechte, etc.).

17. Sonstiges:

Jegliche Änderungen der Geschäftsadresse sind im Zuge eines aufrechten vertragsgegenständlichen Rechtsgeschäftes verpflichtend bekannt zu geben. Mitteilungen und oder sonstige Erklärungen gelten als zugegangen, und werden stets an die zuletzt bekanntgegebene Kontaktadresse übermittelt.

Der Abschluss, aber auch Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie alle im Zuge der Vertragsabwicklung erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind zwingend an die Schriftform gebunden. Sonstigen Erklärungen im Zuge der Vertragsabwicklung sind schriftlich mittels Fax oder E-Mail zu übermitteln.

Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbestimmung vereinbaren die Parteien, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und inhaltlich der rechtsunwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und dem Willen der Parteien entspricht.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er die Bestimmungen und Ihre Rechtswirkung verstanden hat, er bestätigt und garantiert die vollumfängliche Rechtskraft der Vereinbarung, und dass keine wie auch immer gearteten Umstände dieser entgegenstehen, mit seiner Unterschrift. Für etwaige Mängel an diesem Titel in der Sphäre des Auftraggebers, haftet diese vollumfänglich und hält die MSG sinngemäß der Vereinbarung für alle Schäden schad- und klaglos.

Erfüllungsort für die Leistungen der MSG ist der Sitz der Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Wels.

Auf Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag sind österreichisches Recht und die am Erfüllungsort geltenden Gebräuche im Geschäftsverkehr und Usancen anzuwenden, dies unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts, dies gilt auch für die Frage, der Gültigkeit, Anwendung und Auslegung der gegenständlichen AGB´s der MSG.

Die ausschließliche Vertragssprache bzw. Sprache für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist Deutsch.